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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Konkursverfahren

Das Konkursverfahren heißt seit dem ersten Januar 1999 Insolvenzverfahren und sieht im wesentlichen eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger auf der Grundlage eines geordneten Ablaufs vor. Dabei ist der Insolvenzverwalter der Herr des Verfahrens. Er verteilt das Vermögen des Schuldners an die Gläubiger. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er das Unternehmen des Schuldners sogar fortführen, um noch Erträge daraus zu ziehen. Ist kein Vermögen mehr vorhanden, wird das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen. Danach können die Gläubiger wieder nach Belieben auf den Schuldner zugreifen.
Stand: 07.12.2010

   
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