Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Konkursrecht
Das Konkursrecht hat früher den rechtlichen Umgang mit zahlungsunfähigen Schuldnern geregelt. Insbesondere die Vergleichsordnung war für die Abwendung des Konkurses auf der Grundlage von Vergleichen mit den Gläubigern gedacht. Seit dem 1. Januar 1999 gibt es kein Konkursrecht mehr in Deutschland. Der Umgang mit zahlungsunfähigen Schuldnern findet jetzt seine Regelung in der Insolvenzordnung.
Stand: 07.12.2010