Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Konkursmasse
Nach Einführung der Insolvenzordnung gibt es den Begriff der Konkursmasse im deutschen Recht nicht mehr. Er wurde ersetzt durch den Begriff der Insolvenzmasse. Die Insolvenzmasse umfasst alle Vermögenswerte des Schuldners über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Stand: 07.12.2010