Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Konkurse
Der noch heute im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Begriff des Konkurses ist zwischenzeitlich durch den Begriff Insolvenz ersetzt worden. Unterschieden wird zwischen der Privatinsolvenz und der Firmeninsolvenz.
Von Insolvenz oder Konkurs spricht man, wenn eine Person oder Firma überschuldet ist.
Das Verfahren rund um die Insolvenz wird in der Insolvenzverordnung geregelt. Hier finden sich spezielle Vorschriften zur Einleitung und Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Stand: 07.12.2010