Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Konkursausfallgeld
Das Konkursausfallgeld (jetzt: Insolvenzgeld) ist eine öffentliche Geldleistung. Dem Arbeitnehmer soll das ihm durch die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers entgangene Arbeitsentgelt ersetzt werden. Die Ansprüche richten sich dabei nach § 183 ff SGB III. Das Insolvenzgeld ist beschränkt auf einen Zeitraum von drei Monaten vor Eintritt des Insolvenzereignisses. Insolvenzereignis ist dabei die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt wurde und offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt. Oft arbeiten die Beschäftigten - in der Hoffnung ihren Arbeitsplatz nicht zu verlieren - auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter. Ihre Ansprüche richten sich dann gegen die Konkursmasse (§ 55 InsO). Reicht die Masse nicht aus, kann nur noch quotenmäßig befriedigt werden. Diese Ansprüche werden nicht durch das Insolvenzgeld gedeckt. Wenden Sie sich an unsere erfahrenen Rechtsanwälte, wenn auch Sie von diesem Thema betroffen sind. Sicher können Ihnen diese schon in einem kurzen Gespräch Ihre Fragen beantworten und Ihnen damit einen Teil Ihrer möglichen Ängste nehmen.