Konkurs bezeichnet umgangssprachlich die Insolvenz bis zur völligen Ablösung der Konkursordnung durch die Insolvenzordnung 1999 das Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit in Deutschland.
Inzwischen wird dies als Insolvenz bzw. Insolvenzverfahren bezeichnet und ist in der sog. Insolvenzordnung geregelt.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 15.04.2011
Insolvenzgeld nur bei Arbeitsleistung Nürnberg (D-AH) - Geht ein Unternehmer in Konkurs und kann die Gehälter seiner Angestellten nicht mehr bezahlen, werden die für die letzten drei Monate vor der Pleite ausstehenden Gehälter von der Arbeitsagentur als Insolvenzgeld ...weiter lesen