Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Insolvenzverwalter
Eine berufliche Ausbildung zum Insolvenzverwalter gibt es nicht. Jedoch werden regelmäßig Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Insolvenzrecht, Betriebswirte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit den Aufgaben des Insolvenzverwalters betraut. Der Zugang zum Amt des Insolvenzverwalters ist nicht klar geregelt. Die Auswahl des Insolvenzverwalters obliegt dem zuständigen Insolvenzrichter. Zum Insolvenzverwalter sollen nur geeignete Personen bestellt werden. Darüber, wie sich der Richter einen Überblick über den in Frage kommenden Personenkreis verschafft, wer also als Insolvenzverwalter in Betracht kommen kann, wenn die regelmäßig in kurzer Zeit zu treffende Entscheidung ansteht, enthält das Gesetz keine Regelung.
Da bei einigen Insolvenzgerichten sogenannte "geschlossene Listen" geführt wurden, also regelmäßig die gleichen Personen als Insolvenzverwalter bestellt wurden, haben sich Bewerber, die nicht berücksichtigt wurden, mit der Verfassungsbeschwerde gegen diese Praxis gewandt. Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin Regeln für die Bestellung des Insolvenzverwalters aufgestellt
Er wird durch das Insolvenzgericht (Amtsgericht) ernannt. Er führt aber kein öffentliches Amt aus, so dass er im Falle eines Verstoßes insbesondere gegen insolvenzrechtliche Pflichten nur nach insolvenzrechtlichen und allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften haftet.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters erfolgt dadurch, dass sein Honorar und seine Auslagen als Teil der sog. Masseschulden (bzw. -ansprüche) vor den Ansprüchen der übrigen Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt wird. Durch die Insolvenzeröffnung verliert der Schuldner in der Regel die Verfügungsmacht über sein Vermögen, nur der Insolvenzverwalter kann dann noch über dieses verfügen. Er verwaltet fortan die Vermögensmasse und nimmt diese hierfür in Besitz und inventarisiert (=erfasst den Bestand) sie. Massefremde Gegenstände (=Gegenstände, die nicht dem Schuldner gehören), an denen ein Aussonderungsrecht besteht, gibt der Insolvenzverwalter heraus.
Unpfändbare Gegenstände stehen dem Schuldner zu. Der Insolvenzverwalter muss Forderungen des Schuldners gegen dessen Schuldner einziehen, notfalls diese sogar gerichtlich geltend machen. Abgeflossene Vermögenswerte führt der Insolvenzverwalter gegebenenfalls durch eine Insolvenzanfechtung in die Masse zurück. Dadurch soll eine Gläubigerbenachteiligung vermieden werden (Schuldner versuchen oftmals schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihr Vermögen zu verschieben). Schließlich obliegt grundsätzlich auch dem Verwalter die Verwertung der Masse.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 15.04.2011
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