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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Insolvenzverordnung

In der Insolvenzverordnung finden sich Vorschriften zum Ablauf des Insolvenzverfahrens. Geregelt werden die Einleitung, die Beendigung und der gesamte Ablauf des Insolvenzverfahrens.

Spezielle Vorschriften regeln die Recht von Gläubigern der Insolvenzschuldner, wie Forderungen angemeldet und Rechte geltend gemacht werden.

Insolvenz bzw. Insolvenzrecht im engeren Sinne ist die Summe der Rechtsvorschriften, die das Verfahren zur Befriedigung des Gläubigers eines zahlungsunfähigen Schuldners regeln, insbesondere im Konkurs- und Vergleichsverfahren.

Mit der Gesetzesänderung der Insolvenzordnung vom 13.12.2001 wurden einige wesentliche Bereiche neu geregelt, so z.B. die Möglichkeit der Privatinsolvenz.

Die Rechtsfragen zu diesem Bereich sind vielfältig, z.B. Probleme in den Bereichen Insolvenzantrag, Insolvenzantragspflicht, Insolvenzforderungen, Insolvenzgericht, Insolvenzmasse, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Kosten, Formvorschriften usw.

Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.

Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Bescheide oder Anträge bereit.
Stand: 15.04.2011

   

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