Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Insolvenzverkauf
Insolvenzen, früher auch Konkurse oder Pleiten genannt, sind der Auslöser die zum Verkauf der Insolvenzwaren, Verwertung des Vermögens des Schuldner, führen. Hier werden vom Insolvenzverwalter alle Objekte die nicht mit Rechten Dritter belegt sind, zum Verkauf freigegeben.
Die Objekte werden durch Sachverständige taxiert und gelangen so zum Verkauf, der stets in Form einer Auktion stattfindet. Dabei wird zunehmend auch die Onlineauktion der Physischen Auktion vorgezogen. In diesen Gebotsverfahren ist somit sichergestellt, dass zum Höchstgebot auch der Zuschlag erteilt wird, und weder eine Gläubigerbenachteiligung noch eine Verschleuderung des Vermögens des Schuldners stattfindet. Gerade die Onlineformen der Auktionen oder die Insolvenzauktionen gibt den Insolvenzverwaltern eine Möglichkeit an die Hand einen fairen und schnellen Abverkauf und somit Zufluss von Liquidität, zu gewährleisten.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 18.03.2011