Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Insolvenzplan
Der Insolvenzplan wird als Kernstück der Insolvenzrechtsreform bezeichnet. Er tritt an die Stelle des Zwangsvergleichs nach der KO und des Vergleichs nach der VerglO. Der Insolvenzplan verfolgt den Zweck, es den Beteiligten zu überlassen, von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende einvernehmliche Lösungen für die Verwertung oder Verteilung er Insolvenzmasse zu finden. Beteiligte sind die absonderungsberechtigten Gläubiger, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner.
Die Rechtsnatur des bestätigten Insolvenzplans ist streitig. Die h.M. sieht darin ein Rechtsgeschäft, das dem Vertrag und einem gerichtlichen Vergleich nahesteht. Er bedarf zur Entfaltung seiner rechtlichen Wirkungen aber der gerichtlichen Bestätigung, durch das Insolvenzgericht.
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Stand: 18.03.2011