Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Insolvenzgericht
Aufgabe des Insolvenzgerichtes ist die Durchführung des sogenannten Insolvenzverfahrens.
Das zuständige Insolvenzgericht ist gemäß § 2 Absatz 1 Insolvenzordnung (Abkürzung: InsO) das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat. Örtlich zuständig für den jeweiligen Fall ist dann gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 der Insolvenzordnung das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der jeweilige Insolvenzschuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder falls der Mittelpunkt einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Insolvenzschuldners an einem anderen Ort liegt, das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk dieser Ort liegt.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 15.04.2011
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