Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Insolvenzausfallgeld
Sofern ein Unternehmen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag gestellt hat, stellt sich für die Arbeitnehmer die bange Frage, was mit dem ausstehenden Lohn passiert bzw., ob dieser überhaupt noch vom Arbeitgeber ausgezahlt werden kann. In dieser Situation ist der Arbeitnehmer durch das sog. Insolvenzausfallgeld geschützt. Diese gesetzliche Regelung sichert dem Arbeitnehmer für maximal drei Monate ein Einkommen. Das Insolvenzausfallgeld wird in Höhe des Nettoentgeldes vom Arbeitsamt am Sitz der Firma ausgezahlt. Es wird dann gezahlt, wenn das zuständige Amtsgericht über den gestellten Insolvenzantrag entschieden hat.
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