Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Insolvenzarten
Bei juristischen Fragen zum Thema Insolvenzarten sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Insolvenzrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Eine Regelinsolvenz ist im Unterschied zur Privatinsolvenz dazu da, um Schulden aus der unternehmerischen Tätigkeit abzuwickeln. Es kommt bei über 19 Gläubigern in Betracht und bei einer selbstständigen Tätigkeit. Es bietet vielfältige Möglichkeiten für den Selbstständigen wieder seiner selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Es wird in der Regel mit der Restschuldbefreiung beantragt. Die Privatinsolvenz betrifft nur Verfahren bei unter 19 Gläubigern.