Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Insolvenzantragspflicht
Es besteht unter Umständen die Pflicht für die Schuldner, einen Insolvenzantrag zu stellen, § 15 a InsO schreibt dies für die juristischen Personen und u.a. auch für die GmbH & Co KG vor. Danach muss ein Insolvenzantrag gestellt werden, wenn Überschuldung und/ oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Sollte der Geschäftsführer bzw. Vorstand dieser Pflicht nicht nachkommen so entstehen Schadensersatzansprüche und es ist eine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten.
Um die Insolvenz durchführen zu können, bedarf es noch eines Insolvenzverwalters. Dieser übernimmt während des Verfahrens normaler Weise die Führung des Unternehmens, der Schuldner darf ohne seine Zustimmung normaler Weise nicht handeln. Der Insolvenzverwalter ist nicht der Anwalt des Schuldners, dieser hat das Recht sich einen eigenen Anwalt zu nehmen, bei sog. "Ein-Mann-GmbHs" ist dies sogar sehr ratsam, da hier für den Geschäftsführer oft erhebliche Probleme zu erwarten sind.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 18.03.2011