Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Insolvenzantrag
Wenn ein Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann, haben sowohl er als auch der Gläubiger die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz. Eine Verbraucherinsolvenz liegt dann vor, wenn der Antragssteller (Schuldner) eine natürliche Person ist, die keiner selbständigen Tätigkeit nachgeht. Die Regelinsolvenz ist in Gegensatz dazu möglich bei Selbständigen und Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG) oder Kapitalgesellschaften (AG, GmbH). Wenn der Schuldner eine natürliche Person ist, dann besteht für ihn auch die Möglichkeit der sogenannten Restschuldbefreiung. Diese erfordert eine Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren, in dieser Zeit muss sich der Schuldner sehr kooperativ verhalten ( eine angemessene Arbeit suchen, Zahlungspläne einhalten etc.), danach verfallen seine Verbindlichkeiten.
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Stand: 18.03.2011