Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Insolvenzanfechtung
Eine Insolvenzanfechtung dient dazu, die gleichmäßige Befriedigung der Insolvenzgläubiger schon für einen früheren Zeitpunkt als den der formellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen. Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, vor Verfahrenseröffnung erfolgte Verminderungen der Insolvenzmasse im Interesse der Insolvenzgläubiger auszugleichen und Benachteiligungen aller Insolvenzgläubiger zugunsten einzelner Gläubiger oder Dritter rückgängig zu machen.
Dabei bedeutet das Insolvenzrecht die Summe der Rechtsvorschriften, die das Verfahren zur Befriedigung des Gläubigers eines zahlungsunfähigen Schuldners regeln, insbesondere im Konkurs- und Vergleichsverfahren.
Mit der Gesetzesänderung der Insolvenzordnung vom 13.12.2001 wurden einige wesentliche Bereiche neu geregelt, so z.B. die Möglichkeit der Privatinsolvenz.
Die Rechtsfragen zu diesem Bereich sind vielfältig, z.B. Probleme in den Bereichen Insolvenzantrag, Insolvenzantragspflicht, Insolvenzforderungen, Insolvenzgericht, Insolvenzmasse, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Kosten, Formvorschriften usw.
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Bescheide oder Anträge bereit.
Stand: 18.03.2011