Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Insolvenz
Was heute Insolvenz heißt, hieß früher Konkurs oder Gesamtvollstreckungsverfahren (neue Bundesländer).
Die Insolvenzordnung (InsO) hat eine bundeseinheitliche Rechtsbasis geschaffen, mit der überschuldete oder zahlungsunfähige Vermögensträger abgewickelt werden können. Das Insolvenzrecht ermöglicht rechtlich selbständige Vermögen in den entsprechenden Rechtsformen (GmbH, AG, usw.) abzuwickeln.
Von besonderer Bedeutung sind das neu eingeführte Privatinsolvenzverfahren und die Möglichkeit der Restschuldbefreiung für natürliche Personen.
In der Telefonpraxis hören wir oft, dass die Insolvenzschuldner häufig nicht realisieren, dass das Privatinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren zwei getrennte Verfahren sind.
Im Insolvenzverfahren geht es im Wesentlichen darum, dass das Vermögen des Schuldners zugunsten der Gläubiger verwertet und dann an die Gläubiger verteilt wird.
Die Rechtsfragen zu diesem Bereich sind vielfältig, es gibt oft Schwierigkeiten in den Bereichen Insolvenzantrag, Insolvenzantragspflicht, Insolvenzforderungen, Insolvenzgericht, Insolvenzmasse, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Kosten, Formvorschriften usw.
Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline stehen Ihnen bei Frage und Problemen beratend zur Verfügung! Stand: 07.09.2009
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