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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Forderungsanerkennung

Die Forderungsanerkennung kann in verschiedenen rechtlichen Bereichen relevant werden. Zunächst ist die Anerkennung einer Forderung in Form eines Schuldanerkenntnisses möglich, wobei zwischen dem sogenannten deklaratorischen und dem konstitutiven Schuldanerkenntnis unterschieden wird. Hierbei sind unter Umständen Formerfordernisse zu beachten, insbesondere, wenn über die anerkannte Forderung ein vollstreckbarer Titel geschaffen werden soll. Vorschriften dazu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Forderungsanerkennung ist zudem in einem Insolvenzverfahren bedeutsam. Hier erfolgt sie in Form der Feststellung einer von einem Gläubiger zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung. Der Ablauf einer Forderungsfeststellung im Insolvenzverfahren richtet sich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO).

Fragen zu allen rechtlichen Belangen, die sich im Zusammenhang mit dem Thema Forderungsanerkennung ergeben können, beantworten Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 03.05.2010

   
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