Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Firmeninsolvenz
Unter Firmeninsolvenz versteht man die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens. Wird dann seitens eines Gläubigers oder des Unternehmens selbst ein Insolvenzantrag gestellt, wird im Rahmen dieses Verfahrens entschieden ob das Unternehmen unter der Leitung eines Insolvenzverwalters weitergeführt oder unter Verwertung der vorhandenen Vermögenswerte abgewickelt wird.
Hiermit kann aber auch die Regelinsolvenz gemeint sein, die dann das richtige Verfahren ist, wenn mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind und Selbstständigkeit bestanden hat. Eine Regelinsolvenz wird in der Regel mit dem Antrag auf Privatinsolvenz verbunden.
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Bescheide oder Anträge bereit.
Die spezialisierten Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen hierbei behilflich sein.
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