Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema bewegliches Vermögen
Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gehören bewegliche Sachen wie z.B. Kraftfahrzeuge und Maschinen zur Insolvenzmasse.
Soweit ein Schuldner bewegliches Vermögen wie z.B. wertvolle Autos im Ausland untergestellt hat, stellt sich die Frage, ob der Insolvenzverwalter auf dieses Vermögen im Rahmen des Insolvenzverfahrens zugreifen kann. Dabei ist zu beachten, dass das deutsche Insolvenzverfahren grundsätzlich universelle Geltung beansprucht. Das bedeutet, dass auch im Ausland befindliches Vermögen vom Insolvenzbeschlag erfasst wird. Dabei ist allerdings das Problem zu beachten, dass es im Internationalen Insolvenzrecht zwei grundsätzliche Strömungen gibt: zum einen das heute auch in Deutschland geltende Universalitätsprinzip, welches die Auslandswirkung von Insolvenzverfahren annimmt und das (früher sehr häufige) Territorialitätsprinzip, das einem Insolvenzverfahren nur Inlandswirkungen zubilligt.
Näheres hierzu, insbesondere welche Argumente Sie in Ihrem konkreten Fall anführen sollten, teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit. Stand: 29.03.2010