Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bankrott Ein Bankrott stellt einen Straftatbestand dar. Es handelt sich dabei um eine Straftat im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren. Die Insolvenzstraftaten sind in den §§ 283 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Gemäß § 283 StGB ist der Tatbestand des Bankrotts unter anderem dann erfüllt, wenn jemand bei Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens, die im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht. Nach der Vorschrift des § 283 StGB kommen noch zahlreiche weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Überschuldung oder drohenden Zahlungsunfähigkeit in Betracht, die den Tatbestand des Bankrotts verwirklichen können
Bankrott kann aber auch die Überschuldung meinen. Dies ist ein Problem,welches man direkt angehen sollte. Das Insolvenzrecht bietet vielfältige Möglichkeiten um der "Schuldenfalle" zu entgehen. So kann ein Insolvenzplan eine drohende Wohlverhaltenshase verhindern.Diese ist ja oft mit erheblichen Einbußen verbunden, da einem nur der Selbstbehalt bleibt, um sein Leben zu bestreiten.
Zu den komplexen rechtlichen Zusammenhängen, die bei der Prüfung zu beachten sind, geben Ihnen die Kooperationsanwältinnen und -anwälte der Deutschen Anwaltshotline Erläuterungen und Lösungsvorschläge. Stand: 03.05.2012
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