Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Auto Insolvenz Verkauf
Wer sein Auto zum Verkauf in Kommission einem Autohaus anvertraut, muss mit diesem einen Verkauf in fremdem Namen vereinbaren, um sich vor dem Insolvenzrisiko zu schützen. In Betracht komme auch die Anweisung an das Autohaus, dass der Käufer an den Kommitenten direkt zu zahlen habe oder die Vereinbarung einer Vorausabtretung. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Bei einer Insolvenz des Autohauses besitzt der frühere Eigentümer des Wagens sonst kein Aussonderungsrecht gemäß § 47 InsO hinsichtlich des vom Autohaus vereinnahmten Kaufpreises.
Sachverhalt: Ein Mann aus Düsseldorf hatte bei einem Autohaus seinen Sportwagen zum Verkauf in Kommission gegeben. Das Autohaus verkaufte das Fahrzeug für über 30.000 Euro und zog den Erlös auf sein Geschäftskonto ein. Bei seiner Geschäftsbank hatte der Autohändler jedoch Schulden in Höhe von 5,8 Millionen Euro. Als über das Vermögen des Autohauses das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, verlangte der Verkäufer des Sportwagens von der Insolvenzverwalterin vergeblich den Kaufpreis heraus.
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Stand: 20.10.2011