Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ausfallgeld Das Ausfallgeld (Insolvenzgeld) wird im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer gezahlt. Das Insolvenzereignis kann unter anderem bestehen in der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers oder der Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse. Das Insolvenzgeld zahlt die Agentur für Arbeit.Die Höhe des Insolvenzgeldes entspricht dem Nettoarbeitsentgelt. In bestimmten Fällen kann ein Vorschuss auf das Insolvenzgeld gezahlt werden.
Zumeist wird es praktisch so gehandhabt, dass der Insolvenzverwalter das Geld vorfinanziert. Regelungen dazu finden sich in den §§ 183 ff. des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III).
Fragen zu allen rechtlichen Belangen, die sich im Zusammenhang mit dem Thema Ausfallgeld / Insolvenzgeld ergeben können, beantworten Ihnen gerne die Kooperationsanwätinnen/-anwälte der Deutschen Anwaltshotline. Stand: 03.05.2012
|