Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abwickler
Abwickler bezeichnet die zur Abwicklung einer aufgelösten Personengesellschaft bestellten Personen (§§ 146 ff. HGB). Abwickler treten an die Stelle der Gesellschafter, da diese mit der Auflösung die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis verlieren.
Ein Abwickler kann oder muss bestellt werden, wenn ein Unternehmen aufgelöst wird und die noch laufenden Geschäfte durch einen Abwickler zu erledigen sind. Das kann sowohl bei Freiberuflern als auch bei den gesetzlich geregelten Unternehmensformen der Fall sein. Vorschriften über die Abwicklung sind in den Gesetzen der jeweiligen Gesellschaftsform enthalten.
Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften werden die Abwickler Liquidatoren genannt.
Die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Unternehmens ergeben können, sind vielfältig und häufig komplex. Die Kooperationsanwältinnen und -anwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen im Rahmen einer Telefonberatung eine erste Einschätzung und weitere Lösungsvorschläge geben.