Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abgesonderte Befriedigung Die abgesonderte Befriedigung ist die vorzugsweise Befriedigung des Anspruchs eines Gläubigers in einem Insolvenzverfahren. Ein Absonderungsrecht hat der Gläubiger, dem ein Recht auf Befriedigung aus Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen. Die Vorschriften zu dem Recht auf abgesonderte Befriedigung sind in den §§ 49 ff. InsO enthalten. Nach diesen Regeln ergeben sich Absonderungsrechte aus der Grundschuld, der Hypothek, Pfandrechten, der Sicherungsübereignung und dem verlängerten Eigentumsvorbehalt. Der Insolvenzverwalter verwertet die mit Absonderungsrechten behafteten Gegenstände durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung. Die absonderungsberechtigten Gläubiger erhalten den Erlös unter Abzug der Kosten für Feststellung und Verwertung.
Die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren und dem Recht auf abgesonderte Befriedigung ergeben können, sind häufig kompliziert. Eine erste Einschätzung und weiterführende Hinweise geben Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 07.05.2012
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