Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohnraumförderungsgesetz
Das Gesetz regelt die Förderung des Wohnungsbaus zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum, selbstgenutztem Wohneigentum und genossenschaftlich genutztem Wohnraum. Zielgruppe sind Haushalte mit geringem Einkommen. Fördermittel sind insbesondere zinsgünstige Darlehen. Bei der Gewährung spielt das Gesamtjahreseinkommen des Haushaltes eine Rolle.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 02.11.2010