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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Übergabeprotokoll Haus

Bei der Übergabe/Rückgabe eines Hauses oder einer Wohnung ist es für die Parteien eines Miet- oder Kaufvertrages zweckmäßig und sinnvoll, den Zustand des Objektes, insbesondere aber evtl. vorhandene Mängel, schriftlich in einem Protokoll festzuhalten. Selbstverständlich kann auch vermerkt werden, wie und bis wann ein Mangel beseitigt werden soll. Das Schriftstück sollte die Angabe von Ort und Datum enthalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden. In diesem Fall hat das Protokoll vollen Beweiswert und kann zur späteren Streitvermeidung beitragen.

Eine gesetzliche Pflicht zur Herstellung eines schriftlichen Protokolls gibt es nicht.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 05.10.2010

   

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