Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Überfahrtsrecht
Beim Überfahrtsrecht handelt es sich um eine sog. Grunddienstbarkeit. Es wird im Regelfall im Grundbuch eingetragen.
Sinn dieses Rechtes ist es, Grundstückseigentümern mit Grundstücken ohne Zugang zu öffentlichen Straßen das Passieren eines anliegenden Grundstückes zu ermöglichen, um auf das eigene Grundstück zu gelangen. Hierauf besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch. Der Eigentümer des sog. dienenden Grundstückes ist jedoch entsprechend zu entschädigen.
Im Bereich des Überfahrtsrechts kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Begründung eines Überfahrtsrechts vorliegen oder ob ein bestehendes Überfahrtsrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden kann. Auch beim Wechsel der Eigentümer führen Überfahrtsrechte immer wieder zu Diskussionen.
Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline aus den Bereichen Immobilien und Nachbarschaftsrecht helfen Ihnen gerne in einem kurzen Gespräch, Ihre Situation richtig zu beurteilen und oftmals teure Prozesse oder Nachbarschaftskriege zu vermeiden.
Stand: 05.10.2010
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