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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sicherungshypothek

Bei der Sicherungshypothek handelt es sich um einen Sonderfall der Hypothek. Sie wird aufgrund eines vollstreckbaren Titels ins Grundbuch eingetragen und sichert damit nicht nur die Forderung des Gläubigers, sondern auch die Rangstelle im Grundbuch ab. Die Sicherungshypothek führt zwar nicht unmittelbar zur Befriedigung des Gläubigers; kommt es jedoch zur Zwangsversteigerung des Grundstücks, kann der Gläubiger seine Ansprüche aus der Sicherungshypothek vorrangig von den nachfolgenden Grundpfandgläubigern verlangen. Die Sicherungshypothek wird häufig dazu benutzt, um dem Schuldner vor der Zwangsversteigerung die Möglichkeit einzuräumen, die Forderung des Gläubigers ohne Versteigerung des Grundstücks zu befriedigen. Zahlt der Schuldner die Forderung, wird die Sicherungshypothek entweder zur Eigentümergrundschuld oder sie wird auf Antrag des Grundstückseigentümers gelöscht.

Haben Sie Fragen zur Sicherungshypothek, helfen Ihnen unsere Kooperationsanwälte gerne weiter. Teilen Sie zu Beginn des Gesprächs mit, ob Sie Schuldner oder Gläubiger der Sicherungshypothek sind.
Stand: 11.01.2011

   
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