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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Regenwasser

Regenwasser ist eine witterungsbedingte Immission, die im Falle von fehlenden baulichen Vorkehrungen zu unerfreulichen Besitz- und Eigentumsstörungen führen kann. Wenn beispielsweise Regenwasser umgeleitet auf ein anderes Grundstück gelangt und dort möglicherweise sogar Schaden verursachen kann, so kann der Betroffene Abhilfemaßnahmen von dem Eigentümer des Grundstücks, von dem die Störung (Regenwasserimmission) ausgeht, verlangen. Ein solcher Abwehranspruch kann erforderlichenfalls sogar mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden.
Regenwasser spielt aber auch im Hinblick auf Betriebskosten eine Rolle. Es wird zuweilen auch als Niederschlagsgebühr bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine umlagefähige Position im Sinne der Betriebskostenverordnung, die sodann auch auf den Mieter umgelegt werden kann. Voraussetzung für eine Umlage dieser Position ist jedoch, dass diese explizit im Mietvertrag vereinbart worden ist. Es lohnt sich also, den Mietvertrag dahingehend zu überprüfen.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!

Stand: 09.12.2010

   
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