Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nutzungsänderung
Bei der Nutzungsänderung sind im wesentlichen zwei Fallkonstellationen denkbar. Es kann sich um eine privatrechtliche oder um eine öffentlich-rechtliche Nutzungsänderung handeln. Die privatrechtliche Nutzungsänderung betrifft hauptsächlich das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter oder das Verhältnis der Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander. Im Mietrecht regelt der Mietvertrag die Nutzungsmöglichkeiten des Mieters; bei einer grundlegenden Nutzungsänderung durch den Mieter ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Im Verhältnis der Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft zueinander regelt die Teilungserklärung die Möglichkeiten der Nutzung und deren Einschränkungen. Eine grundlegende Nutzungsänderung bedarf daher der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Im öffentlichen Recht wird die Nutzungsmöglichkeit einer Immobilie durch das Baurecht bestimmt und gegebenenfalls eingeschränkt. Eine Nutzungsänderung bedarf daher der Genehmigung der zuständigen Baubehörde.
Haben Sie Fragen zur Nutzungsänderung, helfen Ihnen unsere Kooperationsanwälte gern weiter. Bitte teilen Sie im Gespräch vorab mit, ob es sich um eine Nutzungsänderung im privatrechtlichen oder im öffentlich-rechtlichen Bereich handelt. Stand: 19.10.2011
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Nutzungsänderung
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