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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Mehrheit

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mehrheit

Umgangssprachlich versteht man unter Mehrheit wohl einen größeren Anteil im Vergleich zu einem kleineren. Der Begriff Mehrheit steht wird in der Regel mit Wahlen und Abstimmungen in Verbindung gebracht. Der Begriff kommt aber auch in anderen Rechtsbereichen vor, z. B. Sachenrecht, Gesellschaftsrecht. Die juristischen Probleme können daher vielfältig sein.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.

Bitte wählen Sie aus dem linken Menü das Rechtsgebiet aus, unter das Ihre Frage fällt.
Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt.

Alternativ haben sie die Möglichkeit, die mittig angegebene Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie SOFORT mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden. Dieser kann Ihnen bei der Zuordnung des Gebietes helfen.


Stand: 20.04.2011

   
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Mehrheit

Änderung des Verteilungsschlüssel für Instandhaltungskosten in einer Eigentümerversammlung
Frage: Änderung des bestehenden Verteilungsschlüssel für Instandhaltungskosten in einer Eigentümerversammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Welche Mehrheit ist erforderlich ?I...
Antwort: Sehr geehrter Mandant,nach § 16 Abs. 1 WEG richtet sich die Verteilung der Nutzungen nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile. Maßgeblich ist dabei das nach § 47 GBO (Grundbuchordnung ...⇒ zum vollständigen Fall

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