Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema lebenslanges Wohnrecht
Es handelt sich hier um eine persönlich beschränkte Dienstbarkeit. D.h. zu Gunsten einer bestimmten Person wird dieser das Recht eingeräumt, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil lebenslänglich zu nutzen. Der Eigentümer verliert für diesen Bereich seine Nutzungsrechte. Dieses Recht ist nicht übertragbar und muss ins Grundbuch eingetragen werden. Das lebenslange Wohnrecht ist ein juristisch sensibles Thema, zu dem für jeden Einzelfall mindestens telefonischer Rechtsrat eingeholt werden sollte.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 06.04.2011
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