Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Grundbuchordnung
Die Grundbuchordnung regelt Inhalt und Führung des Grundbuches, des Weiteren die Befugnisse der Grundbuchbeamten. Weitere Einzelheiten der Grundbuchführung finden sich in der Grundbuchverfügung.
Geregelt wird in der Grundbuchordnung zunächst die Zuständigkeit des Amtsgerichts - in Baden-Württemberg sind es Notariate - ferner ist bestimmt, unter welchen Voraussetzungen z.B. Eigentumsänderungen, Grundschulden, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten eingetragen werden können, unter welchen Bedingungen solche Rechte wieder gelöscht werden und wann Berichtigung einer Eintragung verlangt werden kann.
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Stand: 27.08.2010
Ausländischer Erbschein Nürnberg (D-AH) - Für rechtmäßige Umschreibungen im Grundbuch reicht die Vorlage eines landesüblichen ausländischen Erbscheins grundsätzlich nicht aus. Dafür bedarf es zumindest einer unanfechtbaren Gerichtsentscheidung oder ...weiter lesen