Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Grenzabstände
Welche Grenzabstände einzuhalten sind, regeln primär die Landesbauordnungen. Grenzabstände sind (neben denen des zivilen Nachbarrechts §§ 903 ff. BGB, den Ländernachbarrechtsgesetzen und aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis) auch im öffentlichen Recht vorgeschrieben und sind grundsätzlich streng einzuhalten, um entsprechenden Nachbarschutz zu gewährleisten. Wichtig ist ein genügender Abstand zwischen den Gebäuden für die Belichtung und Durchlüftung u.ä., weiter zum Schutz vor Brandausbreitung und Brandüberschlag sowie zugunsten städtebaulicher Ordnung über die "offene" Bauweise. Abstandflächen werden bei "Gebäuden" und bei "Vorhaben, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen" gefordert, zu letzteren zählen z.B. auch höhere Terrassenanschüttungen, geschlossene Einfriedungen ab 2 m Höhe über der Geländeoberfläche u.v.m. Die Forderung nach Abstandflächen gilt nicht bei "geschlossener Bauweise" im Bereich der "überbaubaren Flächen" sowie bei festgesetzten Baulinien. Bei Fragen zum Thema Grenzabstände wenden Sie sich an die zugelassene Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.