Baugrenze: Infos und Rechtsberatung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte blau gezeichnete Linie. Sie darf nicht überbaut werden. Baugrenzen dienen zum Schutz des Nachbarn vor übermäßiger Bebauung. Flächen, die außerhalb der Baugrenze liegen, dürfen nicht überbaut werden. Je nach Landesbauordnung kann jedoch ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden. Dies gilt jedoch meist nur für untergeordnete bauliche Anlagen und Teile davon (z.B. Garagen an der Grundstücksgrenze, Balkone, Erker, etc.). In der Regel müssen zu den jeweiligen Nachbargrundstücken mindestens drei Meter Abstand eingehalten werden. Darüber hinaus können im Bebauungsplan - in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - weitere nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen vorgesehen werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Baugrenze nicht mit der Grundstücksgrenze identisch ist. Die Baugrenze darf auch nicht mit der Baulinie verwechselt werden. Bei Letzterer muss das Gebäude direkt auf der Linie gebaut werden.

Bei Fragen zum Thema Baugrenzen stehen Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne zur Verfügung.