Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Baufinanzierung
Für die Baufinanzierung ist eine Vielzahl von Angeboten vorhanden. Zu beachten ist dabei, dass der Kunde grds. nicht mit den Kosten eines Beleihungswertgutachtens belastet werden darf.
Zwar lassen Banken vielfach Gutachten erstellen, um den genauen Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln um daraufhin zu entscheiden, ob eine Kreditvergabe in Betracht kommt oder nicht. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Baufinanzierer gehen die Kosten entspr. Gutachten zu Lasten der Kunden.
Die Abwälzung der Kosten von Beleihungswertgutachten auf die Kunden hat das Landgericht Stuttgart in seiner Entscheidung vom 24.04.2007, Az. 20 O 9/07, als eine unangemessene Benachteiligung des Kunden bewertet und eine entsprechende Vertragsklausel bzw. Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt. Da der Kunde grds. nichts über den Inhalt des Gutachtens erfahre, liege die Wertermittlung ausschließlich im Interesse des Baufinanzierers und gehöre zu dessen Aufgaben.
In jedem Fall empfiehlt es sich, vor dem Abschluss eines Kreditvertrages eine juristische Prüfung des Vertragsentwurfs vorzunehmen. Hierfür stehen Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne zur Verfügung. Stand: 28.06.2010