Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Abgeschlossenheitsbescheinigung

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Abgeschlossenheitsbescheinigung
(Immobilienrecht)
0900-1 875 001-138
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Immobilienrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die Abgeschlossenheit von Räumlichkeiten zwecks Begründung von Sondereigentum an diesen. Grundsätzlich steht mehreren Eigentümern an einem Grundstück mit einem darauf errichteten Gebäude Eigentum nach Bruchteilen (Miteigentum, §§ 1008 ff. BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) sowohl an dem Grundstück als auch an dem Gebäude und den darin befindlichen Wohnungen zu, weil es sich bei dem Gebäude um einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks handelt (§§ 93, 94 BGB). Abweichend hiervon kann jedoch durch einen einzelnen Eigentümer nach Maßgabe des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) ein sogenanntes Wohnungseigentum im Wege einer vertraglichen Einräumung von Sondereigentum oder mittels Teilung begründet werden, welches selbstständig im Grundbuch eingetragen wird. Nach § 3 II 1,2 WEG soll Sondereigentum jedoch nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei gelten Garagenstellplätze als abgeschlossene Räume, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind. Die örtlich und sachlich zuständige Verwaltungsbehörde erteilt die A. bereits dann, wenn eine räumliche Trennung nebst separaten Zugangs- und Versorgungsmöglichkeiten tatsächlich vorliegt, wobei die Einhaltung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften für die Frage der Abgeschlossenheit nicht maßgeblich sein soll.

Für weiterführende Fragen stehen Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne zur Verfügung.
Stand: 28.06.2010

   
Ähnliche Themen:

Garagenverkauf Grundstückseintragungen Hausübergabeprotokoll 
Grenzbefestigung Baukostenzuschuss Baurecht 
Grundstücksangelegenheiten Immobilienrecht Übergabeprotokoll Haus 
Geh- und Fahrrrecht Gartengrenze Baugrenze Hausbesitz 
Baurecht (öffentliches) Immobilienmietkauf 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Dr. Dietmar Breer
Rechtsanwalt
Carsten Dreier
Rechtsanwältin
Sevda Arslan
Rechtsanwältin
Cathrin Meyer-Hennecke
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum