Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Handelsvertreterrecht
Der Handelsvertreter arbeitet in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Als selbständiger Gewerbetreibender vermittelt er Geschäfte für einen anderen Unternehmer oder schließt in dessen Namen Geschäfte ab. Dabei kann ein Handelsvertreter auch in Form einer Kapitalgesellschaft auftreten.
Als Selbständiger ist der Handelsvertreter weitgehend frei in der Gestaltung seines Arbeitstages. Seine Vergütung erhält er in Form einer Provision. Beim Abschluss eines Handelsvertretervertrages ist deshalb insbesondere auf die Problematik der arbeitnehmerähnlichen Selbständigen - so genannte Scheinselbständige - hinzuweisen. Stand: 27.07.2011