Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Unbedenklichkeitserklärung

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Unbedenklichkeitserklärung
(Handelsrecht; Zivilrecht)
0900-1 875 009-517
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Handelsrecht
0900-1 875 009-518
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Zivilrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unbedenklichkeitserklärung

Unbedenklichkeitserklärungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen können zum einen frei formulierte Erklärungen zwischen zwei Parteien sein, daß z. B. von einer Sache keine gesundheitliche oder sonstigen Gefahren ausgehen und als solche Vertragsstrafen oder sonstige Zahlungspflichten auslösen.

Zum anderen sind Unbedenklichkeitserklärungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen auch Erklärungen anderer Behörden in Genehmigungsverfahren. So bedarf man für die Erlaubnis, gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit durchzuführen nach § 33 d GewO einer Unbedenklichkeitserklärung des Bundeskriminalsamts.

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden z.B. bei der Erteilung von Gaststättenkonzessionen, bei Genehmigung anderer erlaubnispflichtiger Gewerbe, Genehmigungen nach Personenbeförderungsgesetz und vor Erteilung öffentlicher Aufträge verlangt. Dafür könne Gebühren anfallen. Die Genehmigungen können u. U. später wieder aufgehoben werden, wenn die Unbedenklichkeit nicht mehr besteht, z. B. bei Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 GewO.

Zu den Voraussetzungen und Folgen einer Unbedenklichkeitserklärung kann im jeweiligen Einzelfall ein/e kompetente/r Anwältin/Anwalt Auskunft erteilen.

Stand: 28.03.2008

   
Ähnliche Themen:

Personenbeförderungsgesetz Gewerbeuntersagung Gesellschafteranteile 
Handelsrecht Zivilrecht Beherrschungsvertrag Firmengründung 
Aktiensplitting Vertragsstrafen Gesellschaftsrecht Genehmigung 
Personenfirma Aufträge GBR Gründung gewerbsmäßig 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Jörg-Matthias Bauer
Rechtsanwältin
Irina Beer
Rechtsanwalt
Frank Böckhaus
Rechtsanwältin
Viola Reimer
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum