Rabatte sind ein Werkzeug des Handels, den Verkauf zu fördern und Kunden zu binden. Sie können in Preisnachlässen oder Naturalrabatten ("Zahl zwei, nimm drei") bestehen.
Neben Randproblematiken wie der Frage des Verdachts der Bestechlichkeit bei Rabatten für bestimmte Kundenkreise sind vor allem zwei Punkte wiederkehrende Beratungsthemen: Zum einen schließen Geschäfte gerne preisreduzierte Ware vom Umtausch aus. Damit ist aber nur der freiwillige Umtausch gemeint, nicht die gesetzliche Mangelgewährleistung. Zum anderen sind Rabatte auch ein wettwerbsrechtliches Problem, das zu Abmahnungen Anlaß gibt, z.B. wegen irreführender Werbung (§ 5 UWG). So gibt es Geschäfte, die die Preise kurzfristig anheben, um dann mit Rabatten zu werben.
Sofern Sie Fragen zu Rabatten haben, können Ihnen die im Handels-, insbesondere im Wettbewerbsrecht tätigen Anwälte der Deutschen Anwaltshotline weiterhelfen. Stand: 12.07.2010