Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kaufmann Der Begriff Kaufmann steht im Zusammenhang mit verschiedenen Rechtsgebieten, zum Beispiel mit dem Handelsrecht. Kaufmann ist gemäß § 1 HGB (Handelsgesetzbuch) jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb es sei denn dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert.
Jeder Gewerbetreibende, dessen Gewerbe nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, unterliegt der Verpflichtung, seine Firma zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis beim Amtsgericht, in das Kaufleute des betreffenden Bezirks mit ihren für den Handelsverkehr wichtigen Tatsachen eingetragen sind.
Bei Fragen zum Begriff des Kaufmanns können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Stand: 16.02.2012
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