Import ist die Einfuhr von Gütern aus dem Ausland. Dabei sind vielfältige rechtliche Problematiken zu beachten, wie z.B. Zoll- und Einfuhrbestimmungen, fremdländische Ausfuhrbestimmungen sowie besondere Punkte zur Umsatzsteuer. Ein Importeur kann u.U. sogar für Schäden haftbar gemacht werden nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 4). Soweit er Kaufmann ist, sind auch die Sonderregeln des HGB und ggf. Handelsbräuche anzuwenden.
Das anzuwendende Recht kann sich aus bilateralen Abkommen ergeben, aus Vereinbarung oder (für deutsche Gerichte) dem Internationalen Privatrecht im Einführungsgesetz zum BGB. Denkbar ist auch die Vereinbarung des UN-Kaufrechts. Im Bereich der Handelsbräuche gibt es eine Reihe von Vertragsklauseln, deren Bedeutung der Importeur kennen muß.
Ihre individuellen Fragen zum Import beantworten die im Handels- oder Steuerrecht aktiven Anwälte der Deutschen Anwaltshotline Ihnen telefonisch.
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