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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema HGB

Das HGB oder Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 ist ein Gesetz, das besondere Vorschriften für Kaufleute enthält. Es gliedert sich in Vorschriften zum "Handelsstand" (Kaufleute, Firma, Prokura, Handelsvertreter u.ä.), zur Handelsgesellschaft und stillen Gesellschaft, zu den Handelsbüchern, den Handelsgeschäften einschließlich Speditions- und Frachtgeschäft und den Seehandel. In den letzten Jahren wurde das Handelsrecht aber auch stark durch Rechtsakte der Europäischen Union beeinflusst. Während grundsätzlich das Handelsrecht dem Kaufmann mehr Freiheiten gibt, enthält das HGB auch einige Sonderregelungen, die schärfer sind als das übliche Zivilrecht, wie die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB. Verstöße gegen die Pflichten des HGB können - z.B. bei Verstößen gegen die Buchführungspflicht- sogar strafbar sein. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen Kaufleuten ist in der Regel die Kammer für Handelssachen am Landgericht in erster Instanz zuständig, wenn eine der Parteien dies beantragt oder die Klage an die Kammer für Handelssachen gerichtet ist. Nähere Fragen zum Handelsgesetzbuch erläutert Ihnen gerne ein Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline. Die umfassende Kenntnis des HGB ist daher für Kaufleute unbedingt erforderlich. Im Zweifelsfall sollte daher der Rat einer/s erfahrenen Anwältin/Anwaltes eingeholt werden.
Stand: 28.09.2011
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