Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Handelsregister
Das Handelsregister ist ein Register, das von den Gerichten elektronisch geführt wird und insbesondere in den §§ 8 ff. HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt ist. In das Handelsregister und in die zum Handelsregister eingereichten Dokumente hat jedermann zu Informationszwecken das Recht der Einsichtnahme. Was in das Handelsregister eingetragen wurde oder nicht eingetragen wurde, kann auch dann rechtliche Wirkungen haben, wenn es so nicht stimmt. Solange eine in das Handelsregister einzutragende Tatsache nicht eingetragen und bekannt gemacht ist, kann sie von demjenigen, in dessen Angelegenheiten sie einzutragen war, einem Dritten nicht entgegengesetzt werden, es sei denn, dass sie diesem bekannt war. Ist eine Tatsache eingetragen und bekannt gemacht worden, so muss ein Dritter sie (mit einer Ausnahme) gegen sich gelten lassen. Ähnliches gilt für unrichtig bekannt gemachte einzutragende Tatsachen.
Soweit sie Fragen zum Handelsregister haben, können Sie sich an die im Handelsrecht tätigen Anwälte der Deutschen Anwaltshotline wenden. Stand: 26.11.2010