Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Geschäftsverkehr
Viele gesetzliche Regelungen im bürgerlichen und im Handelsrecht haben nicht den Schutz des Einzelnen, bzw. Gerechtigkeit für ihn zum Gegenstand, sondern die Leichtigkeit des Geschäftsverkehrs.
Ein Beispiel dafür ist das Recht der Vollmachten. Hier gilt zum Schutz des Einzelnen grundsätzlich, dass ohne eine wirksame Vollmacht niemand für ihn einen Vertrag mit einem anderen abschließen kann. Von diesem Grundsatz zum Schutz des Einzelnen gibt es aber ganz wesentliche Ausnahmen zum Schutz des Geschäftsverkehrs. Das sind die sogenannten Rechtsscheinvollmachten, wenn der vermeintliche Vertragspartner im guten Glauben darauf vertrauen darf, dass es eine Vollmacht gibt. In diesem Fall wird der Vertrag zum Schutz des Geschäftsverkehrs und zu Lasten des Einzelnen auch ohne Vollmacht wirksam.
Eine besondere Regelung hat der elektronische Geschäftsverkehr in § 312 e BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erfahren, der bei Abschluss von Verträgen mit einem Unternehmer über Waren oder Dienstleistungen spezifische Schutzvorschriften enthält.
Ihre Fragen zum Geschäftsverkehr beantworten die im Handelsrecht tätigen Anwälte der Deutschen Anwaltshotline. Stand: 12.07.2010
Vertragsabschluss im Internet Nürnberg (D-AH) - Irren mag menschlich sein, aber wer in einer Internet-Kontaktbörse aus freien Stücken all seine persönlichen Daten einträgt und sogar noch ein Foto von sich hochlädt, der wird später kaum glaubhaft machen ...weiter lesen
Fahrrad-Verleiher muss Kunden offenbaren Nürnberg (D-AH) - Kippt ein unsachgemäß abgestelltes Miet-Fahrrad gegen einen Pkw und beschädigt diesen erheblich, darf die Fahrrad-Vermietung dem betroffenen Autohalter Name und Anschrift vom letzten Nutzer des umgefallenen ...weiter lesen
Keine Gewerbezulassung für Strohfrau Nürnberg (D-AH) - Stroh statt Grips im Kopf: Einer Strohfrau, die nur so tut, als würde sie die Geschäfte ihres von den Behörden aus dem Geschäftsverkehr gezogenen Gatten in eigener Regie weiterführen, ist zu Recht auch das ...weiter lesen