Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einfuhrzoll
Zölle werden erhoben im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern. Drittländer sind hierbei aus Sicht der BRD alle Länder, die nicht zur Europäischen Gemeinschaft (sog. Zollunion) gehören. Es gibt einen Einfuhrzoll, der zu entrichten ist, wenn Waren in die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden, und einen Ausfuhrzoll, der zu entrichten ist, wenn Waren aus der Europäischen Gemeinschaft ausgeführt werden. Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den EG-Mitgliedsstaaten werden keine Zölle erhoben.
Das Zollrecht ist zum einen geregelt im Gemeinschaftszollrecht der Europäischen Union, hier insbesondere im Zollkodex, in der Durchführungsverordnung zum Zollkodex, der Zollbefreiungsverordnung und dem Zolltarif, und ferner im nationalen Zollrecht (Zollverwaltungsgesetz und Zollverordnung).
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