Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einfuhrumsatzsteuer
Die Umsatzsteuer unterscheidet in Inland, Gemeinschaftsgebiet und Drittgebiet. Gemeinschaftsgebiet ist das deutsche Inland und das Inland das der übrigen EU-Mitgliedsstaaten. Lieferungen in Drittländer sind von der Umsatzsteuer befreit als Ausfuhren. Einfuhren aus Drittländern unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer mit 15% oder 7%.
Fragen zur Einfuhrumsatzsteuer können Sie unseren Anwälten am Telefon oder per E-Mail stellen. Stand: 26.10.2011
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