Einfuhrbestimmungen bis hin zu Verboten sind von Land zu Land verschieden und können unterschiedlichste Gegenstände, wie Trophäen, Alkohol oder Tabakwaren betreffen. Auch bei Hunden gibt es häufig ganz bestimmte Vorschriften, die zwingend einzuhalten sind. Einfuhrbestimmungen sind vor allem immer bei großen Mengen/Werten zu beachten, sowohl bei der Einfuhr in die BRD als auch in Drittstaaten. Es gibt zahlreiche Sonderbestimmungen, abhängig davon ob man privat oder gewerblich importiert. Daneben gibt es auch europarechtliche Bestimmungen, die einschlägig sein können. Heutzutage betrifft Einfuhr immer öfter auch Verbrauchen, wenn man z.B. bei eBay ausländische Ware einkauft. Da die Steuern und Zollabgaben unter Umständen sehr hoch sein können und somit so manches vermeintliche Schnäppchen unrentabel macht, sollte man eine Beratung in Anspruch nehmen.
Eine solche Beratung können Sie von den Anwälten der Deutschen Anwaltshotline am Telefon erhalten. Stand: 26.10.2011
Knoblauch-Pulver ist kein Medikament Nürnberg (D-AH) - Knoblauchzehen sind keine Arznei, sondern ein Nahrungsmittel. An dieser Tatsache ändert sich auch dann nichts, wenn sie als pulverisiertes Extrakt in für Medikamente üblichen Kapseln verkauft werden sollen. ...weiter lesen