Durchwahl zum Thema Dienstleistungeintragung ins Handelsregister
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Zivilrecht
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Dienstleistungeintragung ins Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem bestimmte Informationen über angemeldete Kaufleute zu finden sind. Nach der Handelsregisterverordnung sollen hierin vor allem zu finden sein: Die Firma, der Sitz, der Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, Rechtsform, Angaben zum Kapital sowie Mitglieder.
Der Gegenstand des Unternehmens soll näher bezeichnen, in welchem Feld sich der Kaufmann bzw. das Unternehmen betätigt, so dass Teilnehmern am wirtschaftlichen Verkehr eine konkrete Vorstellung über das Tätigkeitsfeld möglich ist.
Auch die Erbringung von Dienstleistungen kann einen solchen Gegenstand darstellen. Allerdings sollten diese sich im Rahmen des Betriebs eines gewerblichen Unternehmens im Sinne der §§ 1 ff. HGB bewegen und keine freiberufliche Tätigkeit darstellen. Freiberuflich Tätige werden grundsätzlich nicht in das Handelsregister eingetragen. Die Abgrenzung erfolgt danach, ob das von der betroffenen Gesellschaft avisierte Tätigkeitsfeld insgesamt oder zumindest im Wesentlichen dem gewerblichen Bereich oder dem Bereich der freien Berufe zuzuordnen ist.
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Stand: 31.05.2010